
Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuung — diese Kosten kannst du steuerlich absetzen. Alle Regeln, Höchstbeträge und die neue Überweisungspflicht.
Helpful Folks Redaktion
Experten für Alltagsdienstleistungen
1. April 2026
Wusstest du, dass du einen großen Teil deiner Ausgaben für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Gartenpflege direkt von deiner Steuerlast abziehen kannst? Viele Menschen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht kennen — oder falsch nutzen. In diesem Artikel erfährst du genau, welche Leistungen absetzbar sind, wie viel du sparst, und worauf du seit 2025 unbedingt achten musst.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, aber an externe Dienstleister vergeben werden. Geregelt ist das in § 35a des Einkommensteuergesetzes. Entscheidend ist: Die Arbeit muss in deinem Haushalt oder auf deinem Grundstück stattfinden — und sie muss hauswirtschaftlicher Natur sein.
Typische Beispiele sind:
Nicht darunter fallen Tätigkeiten außerhalb deines Haushalts. Wenn du deine Wäsche in eine Reinigung bringst, ist das nicht absetzbar. Auch Unterricht wie Nachhilfe oder Musikunterricht zählt nicht dazu — selbst wenn er bei dir zu Hause stattfindet.
Handwerkerleistungen sind ein eigener Topf mit eigenen Höchstgrenzen. Der Unterschied: Handwerker führen Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durch. Eine Putzfrau erbringt eine haushaltsnahe Dienstleistung, ein Maler eine Handwerkerleistung. Die gute Nachricht: Du kannst beide Steuervergünstigungen gleichzeitig nutzen.

Die Steuerermäßigung funktioniert so: Das Finanzamt zieht 20 Prozent deiner Ausgaben direkt von deiner Einkommensteuer ab. Nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von der Steuer — das ist ein wichtiger Unterschied und wirkt sich deutlich stärker aus.
Hier die konkreten Höchstgrenzen für 2026:
| Art der Leistung | Absetzbar | Max. Steuerermäßigung pro Jahr |
|---|---|---|
| Minijob im Privathaushalt | 20 % der Kosten | 510 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % der Kosten (max. 20.000 € Aufwendungen) | 4.000 € |
| Handwerkerleistungen | 20 % der Kosten (max. 6.000 € Aufwendungen) | 1.200 € |
| Gesamt möglich | bis zu 5.710 € |
Ein Rechenbeispiel: Du zahlst deiner Haushaltshilfe 200 € im Monat — das sind 2.400 € im Jahr. Davon bekommst du 20 Prozent zurück, also 480 € direkt von deiner Steuerlast abgezogen. Kommt noch ein Gärtner für 1.200 € im Jahr dazu, sind das weitere 240 € Ersparnis. Und wenn du zusätzlich einen Maler für 3.000 € Arbeitskosten beauftragst, sparst du nochmal 600 € über die Handwerkerleistungen. In Summe: 1.320 € weniger Steuern.
Tipp: Die Höchstgrenzen gelten pro Haushalt, nicht pro Person. Wenn du mit deinem Partner zusammenwohnst, könnt ihr die Beträge nur einmal nutzen — egal ob ihr einzeln oder zusammen veranlagt werdet.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt eine verschärfte Regel, die auch 2026 gilt: Du musst jede Zahlung per Banküberweisung oder Kartenzahlung leisten. Barzahlung wird vom Finanzamt konsequent abgelehnt — auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen, wo bis 2024 noch Ausnahmen galten.
Das bedeutet konkret:
Der Hintergrund: Der Gesetzgeber will Schwarzarbeit eindämmen. Wer bar zahlt, verliert den kompletten Steuerabzug — selbst wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Keine Ausnahme, kein Ermessensspielraum.
Ausnahme Minijob: Bei einem angemeldeten Minijob im Privathaushalt über die Minijob-Zentrale ist die Barzahlung des Lohns weiterhin erlaubt. Hier reicht der Haushaltscheck als Nachweis.

Du brauchst keinen Steuerberater, um haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Mit diesen fünf Schritten klappt es:
Rechnungen sammeln — Achte darauf, dass Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und MwSt.) sind absetzbar. Materialkosten wie Putzmittel, Farbe oder Pflanzen zählen nicht.
Unbar bezahlen und dokumentieren — Überweise den Rechnungsbetrag oder zahle per Karte. Hebe die Kontoauszüge mindestens vier Jahre auf.
Nebenkostenabrechnung prüfen — Auch als Mieter profitierst du. Deine Nebenkostenabrechnung enthält oft Posten für Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Winterdienst. Bitte deinen Vermieter um eine Bescheinigung mit den aufgeschlüsselten Beträgen.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen — In der Steuererklärung trägst du die Kosten in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Bei ELSTER findest du sie unter „Sonstige Angaben und Anträge". Handwerkerleistungen kommen in Zeile 6.
Belege aufbewahren — Du musst Rechnungen und Kontoauszüge nicht mitschicken, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
Tipp für Mieter: Wenn deine Nebenkostenabrechnung nicht detailliert genug aufgeschlüsselt ist, hast du das Recht, eine separate Bescheinigung vom Vermieter zu verlangen. Viele Hausverwaltungen weisen die Beträge inzwischen automatisch aus.
Wenn du jemanden regelmäßig als Haushaltshilfe beschäftigst, lohnt sich ein angemeldeter Minijob. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat. Der Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde — das ergibt bei maximaler Ausschöpfung etwa 43 Stunden Arbeit im Monat.
Warum sich das Anmelden lohnt:
Die Pauschalabgaben für dich als Arbeitgeber betragen rund 14,94 % des Lohns. Diese Kosten kannst du komplett als haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen. Die Abgaben werden halbjährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen — im Januar und Juli.
Bei uns findest du einen ausführlichen Guide zur Minijob-Zentrale und Haushaltsjobs, der alle Details zur Anmeldung erklärt.

Materialkosten mit absetzen. Das Finanzamt erkennt ausschließlich Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten an. Wenn dein Gärtner für 500 € arbeitet und für 200 € Pflanzen mitbringt, sind nur die 500 € absetzbar. Achte darauf, dass die Rechnung diese Posten getrennt ausweist.
Bar bezahlen und trotzdem absetzen wollen. Seit 2025 gilt ausnahmslos: Ohne Kontonachweis kein Steuerabzug. Selbst wenn du eine perfekte Rechnung hast — wer bar zahlt, geht leer aus. Die einzige Ausnahme sind angemeldete Minijobs über die Minijob-Zentrale.
Kosten im falschen Jahr angeben. Es gilt das Abflussprinzip: Entscheidend ist, wann du bezahlt hast, nicht wann die Leistung erbracht wurde. Eine Dezember-Rechnung, die du erst im Januar überweist, gehört steuerlich ins neue Jahr.
Gesamtkosten statt nur Arbeitskosten eintragen. Viele tragen den kompletten Rechnungsbetrag ein. Das Finanzamt prüft aber genau und kürzt den Betrag um Materialkosten. Im schlimmsten Fall wird der gesamte Abzug abgelehnt, wenn die Rechnung nicht aufgeschlüsselt ist.
Die Nebenkostenabrechnung vergessen. Als Mieter verschenkst du bares Geld, wenn du die haushaltsnahen Anteile deiner Nebenkosten nicht angibst. Treppenhausreinigung, Hausmeister, Winterdienst, Gartenpflege — das summiert sich schnell auf mehrere hundert Euro absetzbare Kosten.
Gerade im Bereich Pflege und Seniorenbetreuung können die Beträge besonders hoch ausfallen. Ambulante Pflegedienste, Alltagsbegleitung oder stundenweise Seniorenbetreuung — all das fällt unter haushaltsnahe Dienstleistungen, solange die Leistung in deinem Haushalt erbracht wird.
Besonders relevant für pflegende Angehörige:
Wer professionelle Betreuung oder Alltagshilfe für Angehörige sucht, findet auf Helpful Folks passende Dienstleister in der Nähe.
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen ist kein Hexenwerk — du brauchst ordentliche Rechnungen und musst per Überweisung bezahlen. Mit bis zu 5.710 € möglicher Steuerersparnis pro Jahr lohnt es sich, alle Belege zu sammeln und in die Steuererklärung einzutragen. Ob Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Seniorenpflege: Wer Hilfe in Anspruch nimmt, sollte den Steuervorteil mitnehmen. Auf Helpful Folks findest du Dienstleister in deiner Nähe — und jede Rechnung kannst du steuerlich geltend machen. Jetzt kostenlos registrieren und passende Helfer finden.
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