
BEEP-Gesetz, Pflegegeld-Tabelle, Entlastungsbetrag, DiPA-Zuschuss — alle Neuerungen für pflegende Angehörige auf einen Blick.
Helpful Folks Redaktion
Experten für Pflege und Betreuung
3. April 2026
Die Pflege in Deutschland verändert sich — und 2026 bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. Seit Januar gilt das BEEP-Gesetz, das Pflegekräften mehr Befugnisse gibt und Bürokratie abbaut. Gleichzeitig bleiben die Pflegegeldbeträge auf dem Niveau von 2025, während eine große Strukturreform für Ende 2026 geplant ist. Wenn du Angehörige pflegst oder professionelle Unterstützung suchst, solltest du die aktuellen Änderungen kennen. Dieser Artikel gibt dir einen vollständigen Überblick über alles, was sich 2026 bei Pflegegeld, Entlastungsleistungen und häuslicher Pflege ändert.
Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Leistung für Menschen, die zu Hause durch Angehörige oder Bekannte gepflegt werden. Nach der Erhöhung um rund 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben die Beträge 2026 auf dem gleichen Niveau. Die nächste reguläre Dynamisierung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistungen monatlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Das Pflegegeld steht dir frei zur Verfügung — du musst nicht nachweisen, wofür du es ausgibst. Anders die Pflegesachleistungen: Sie werden direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Wichtig zu wissen: Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Wenn du zum Beispiel nur 60 Prozent der Sachleistungen ausschöpfst, erhältst du noch 40 Prozent des Pflegegelds dazu.
Tipp: Auch mit Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat — auch wenn kein Pflegegeld gezahlt wird.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege — kurz BEEP — ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Es bringt vier zentrale Änderungen, die den Pflegealltag spürbar verbessern sollen:
Pflegekräfte dürfen mehr — Der neue § 15a SGB V erlaubt Pflegefachpersonen, bestimmte bisher ärztliche Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Das betrifft insbesondere die Wundversorgung, Diabetes-Behandlung und Demenz-Betreuung. Für dich als Angehörigen bedeutet das: schnellere Hilfe vor Ort, ohne auf einen Arzttermin warten zu müssen.
Weniger Pflicht-Beratungsbesuche — Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen die vorgeschriebenen Beratungseinsätze künftig nur noch zweimal pro Jahr nachweisen. Bisher waren vier Termine Pflicht. Das reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich.
Kürzere Abrechnungsfrist bei Verhinderungspflege — Ab 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Bisher galt eine Frist von vier Jahren. Wer 2025 Verhinderungspflege genutzt hat, muss die Erstattung also bis spätestens Ende 2026 beantragen.
Präventionsangebote für zu Hause — Pflegekassen sollen verstärkt Präventionsleistungen in der häuslichen Pflege anbieten, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder ihr Fortschreiten zu verlangsamen.
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag bleibt 2026 unverändert und ist zweckgebunden — du kannst ihn nicht frei ausgeben wie das Pflegegeld.
Wofür du den Entlastungsbetrag verwenden kannst:
So funktioniert die Abrechnung: Du bezahlst die Leistung zunächst selbst und reichst die Quittung bei deiner Pflegekasse ein. Diese erstattet den Betrag bis zur Höhe des Entlastungsbetrags — vorausgesetzt, der Anbieter ist nach Landesrecht zugelassen. Nicht genutzte Beträge werden auf die Folgemonate übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.
Auf Helpful Folks findest du Alltagshelfer und Betreuungsdienste in deiner Nähe, die über den Entlastungsbetrag abrechenbar sind.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Vereinfachung: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Das gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Was bedeutet das für dich?
Verhinderungspflege greift, wenn du als pflegender Angehöriger vorübergehend ausfällst — sei es durch Krankheit, Urlaub oder einfach eine dringend nötige Auszeit. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Versorgung. Das kann ein professioneller Dienst sein, aber auch ein Nachbar oder Freund.
Wichtig: Denke an die neue Abrechnungsfrist durch das BEEP-Gesetz. Verhinderungspflege aus 2025 muss bis Ende 2026 abgerechnet werden — danach verfällt der Anspruch.
Eine der spannendsten Neuerungen für 2026 sind die digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPA. Die Pflegeversicherung übernimmt ab sofort bis zu 40 Euro monatlich für zugelassene Pflege-Apps — plus weitere 30 Euro für begleitende Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
Was DiPA können sollen:
Der aktuelle Stand: Durch das BEEP-Gesetz wurde das Zulassungsverfahren für DiPA deutlich vereinfacht. Allerdings sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine DiPA offiziell zugelassen und verfügbar. Die ersten Anwendungen werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Sobald sie da sind, kannst du sie über Smartphone, Tablet oder im Browser nutzen.
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die häusliche Pflegeleistungen erhalten. Besonders wichtig: Auch die Entlastung pflegender Angehöriger wird als pflegerischer Nutzen anerkannt — DiPA dürfen also gezielt für dich als pflegende Person entwickelt werden.

Neben den bereits geltenden Änderungen arbeiten Bund und Länder an einer umfassenden Strukturreform der Pflegeversicherung. Der sogenannte Zukunftspakt Pflege wurde im Dezember 2025 vorgestellt und soll möglichst Ende 2026 in ein Reformgesetz münden.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Für dich als pflegenden Angehörigen bedeutet das: Die aktuellen Leistungen gelten mindestens bis Ende 2026 unverändert. Je nachdem, wie schnell die große Reform kommt, könnten sich ab 2027 die Spielregeln grundlegend ändern — hoffentlich zum Besseren.
In unserem Artikel erfährst du, welche Pflege- und Betreuungskosten du steuerlich absetzen kannst.
2026 ist in der Pflege ein Übergangsjahr: Das BEEP-Gesetz bringt spürbare Verbesserungen im Alltag — mehr Befugnisse für Pflegekräfte, weniger Bürokratie und das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Pflegegeldbeträge bleiben stabil, und mit den kommenden digitalen Pflegeanwendungen tut sich eine neue Unterstützungsmöglichkeit auf. Die große Strukturreform steht noch aus, soll aber Ende 2026 auf den Weg gebracht werden. Wer Angehörige pflegt, sollte jetzt alle verfügbaren Leistungen konsequent nutzen. Auf Helpful Folks findest du Alltagshelfer, Betreuungsdienste und Pflegeunterstützung in deiner Nähe — passend zu deinem Bedarf. Jetzt kostenlos registrieren und die richtige Unterstützung finden.
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